Die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien konzipierten in der CdS-Arbeitsgruppe ein Eckpunktepapier. Themen sind u.a. der künftige Umgang mit Online-Glücksspielen und Lotterien.

BildDas Eckpunktepapier für eine gemeinschaftliche glücksspielrechtliche Anschlussregelung der Länder ab 1. Juli 2021, das am 9. Mai 2019 von den Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien in der CdS-Arbeitsgruppe im Rahmen ihrer Sitzung konzipiert wurde, wurde am 6. Juni 2019 der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) zur Information übergeben. Themen des Eckpunktepapiers sind u.a. der künftige Umgang mit Online-Glücksspielen und Lotterien. Der Bayerische Automaten-Verband e.V. (BAV) bezieht hierzu klar Position und fordert eine zeitgemäße, gesamtkohärente Regulierung, die alle Glücksspielbereiche umfasst.

Flickwerk unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen:
In Deutschland sind die Bundesländer für das Glücksspielwesen zuständig. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) der 16 Bundesländer und den jeweiligen Ausführungsgesetzen zum Glücksspielstaatsvertrag der Länder geregelt. Mit dem Ziel, die Glücksspielregulierung auf eine gemeinsame Grundlage zu stellen und Rechtssicherheit zu schaffen. Für die unterschiedlichen Spielformen gibt es bisher keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben. In Folge herrscht ein Flickenteppich unterschiedlicher Bestimmungen und Verordnungen. Manche Bereiche sind außerordentlich streng und bis ins Detail reguliert, manche Spielformen nur mäßig bis unreguliert, manche aktuell sogar verboten.

Gewerbliches Automatenspiel – mit Abstand am Strengsten reguliert:
So ist z.B. das gewerbliche Automatenspiel und das der Spielhallen der mit Abstand am Strengsten regulierte Bereich im gesamten deutschen Glücksspielmarkt. Alle Unternehmer der Automatenwirtschaft müssen ihre Geräte (in legalen Spielhallen sowie in der Gastronomie) vor der Inbetriebnahme einer Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) unterziehen. Erst wenn die PTB attestiert, dass die Geräte sämtliche spielrechtliche Eckdaten und damit alle gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben erfüllen, erfolgt die Zulassung. Die maximalen Gewinn- und Verlustsummen sind gesetzlich klar definiert, ebenso der Betrag des Höchsteinsatzes sowie die Laufzeit des Spiels und die Spielpausen. Auch der Konsum von Alkohol in Spielstätten ist strikt untersagt. Eine Vielzahl strengster Regelungen, um insbesondere einen professionellen Spieler- und Jugendschutz sicherzustellen.

Zusätzliche Regelungen seit November 2018 – für maximalen Spielerschutz:
Mit der jüngsten Änderung der Spielverordnung (Ablauf der Übergangszeit für die Automaten-Generation TR4.1 am 11.11.2018) ging eine Vielzahl neuer, zusätzlicher Regelungen und Begrenzungen einher, mit dem Ziel, die Spielenden noch besser und umfassender zu schützen. So wurde u.a. der maximale Stunden Verlust von 80 EUR auf 60 EUR, also um 25 % reduziert sowie der maximale Gewinn pro Stunde von 500 EUR auf 400 EUR gesenkt. Der Maximalbetrag im Geldspeicher wurde von 25 EUR auf 10 EUR herabgesetzt. Außerdem muss aufgrund der Abschaffung der Automatiktaste jeder Einsatz manuell und separat ausgelöst werden. Zudem muss seit dem 11.11.2018 nach der 3. Stunde Spielbetrieb eine absolute Nullstellung aller Anzeigen und Speicher erfolgen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Spielverordnung hatte insbesondere der Spielerschutz im Fokus gestanden.

Die Zukunft des gewerblichen Spiels – Opfer illegaler Angebote?
Doch wo keine Spielform-übergreifende, stimmige gesetzliche Regelung greift, ist dem Schwarzmarkt Tür und Tor geöffnet und auch eine professionelle Prävention sowie ein wirksamer Jugend- und Spielerschutz ist nicht umsetzbar. Werden die Bereiche der anderen Glücksspielformen weiterhin ohne solch essenzielle, verbindliche, kohärente Regelungen zugänglich sein, ist das legale, sichere, gewerbliche Automaten-spiel nicht mehr konkurrenzfähig, sondern massiv bedroht und in Folge stehen Tausende seriöser, legaler und für ein sicheres Glücksspiel engagierter Existenzen vor dem Aus.

Verbindliche Qualitätskriterien für alle Glücksspielformen:
Der BAV plädiert deshalb für eine kohärente, qualitätsorientierte Regulierung, die alle Glücksspielbereiche umfasst. Andy Meindl, 1. Vorsitzender des BAV: „Wir brauchen dringend ein tragfähiges Konzept und klare rechtskonforme Regularien für einen transparenten und kohärenten Glücksspielmarkt. Nur wenn alle Spielformen nach konkret definierten, gleichen Qualitätsstandards (z.B. Gewinn- und Verlustbegrenzungen, Jugendschutz, Spielerschutz etc.) reguliert werden, ist ein transparenter und fairer Wettbewerb gewährleistet.“ Nur so kann die Zukunft des attraktiven, sicheren, legalen Spiels gestärkt werden und illegale Spielangebote des unkontrollierten Schwarzmarkts erfolgreich zurückgedrängt werden. Zum Schutz der Verbraucher und für eine zukunftssichere Perspektive aller legaler, qualifizierter Unternehmen. Sowie zum Erreichen der im Glücksspielstaatsvertrag vorgegebenen Ziele, den natürlichen Spielbetrieb im Menschen nachhaltig in zielgerichtete, legale Bahnen zu lenken.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bayerischer Automaten-Verband e.V.
Herr Andy Meindl
Geschäftsstelle: Bahnhofstraße 2
84524 Neuötting
Deutschland

fon ..: + 49 8671 – 92 87 44 0
fax ..: + 49 8671 – 92 98 03 6
web ..: http://www.baberlin.de/landesverbaende-18/bayern-18
email : info@bavev.de

Der Bayerische Automaten-Verband e.V. (BAV)
Der Bayerische Automaten-Verband e.V. setzt sich in Bayern seit über 60 Jahren mit größtmöglichem Engagement für die Interessen der Aufstellunternehmer des gewerblichen Automatenspiels ein. Unter den Mitgliedsunternehmen befinden sich alle Betriebsgrößen. Die Mitglieder erhalten vom Landesverband fachliche Unterstützung zu einer Vielzahl von Themen, z.B. Ausbildung oder Sozialkonzept. Auch die politische Interessenvertretung ist ein essenzieller Baustein der Arbeit des BAV. Die juristischen Rahmenbedingungen müssen dem Unternehmer ein erfolgreiches wirtschaftliches Handeln ermöglichen. Dafür setzt sich der BAV, als gewählter Vertreter der organisierten Aufstellerschaft in Bayern, täglich ehrenamtlich ein. Er pflegt den kontinuierlichen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern, steht im Dialog mit Mitarbeitern der Behörden und Verwaltungen und unterstützt die Mitglieder beim Verfassen von Anschreiben sowie bei Gesprächsterminen.

Pressekontakt:

DOORS OPEN
Frau Judith Berkemeyer
Bahnhofstraße 43
82340 Feldafing

fon ..: + 49 157 71 73 35 91
web ..: https://www.doorsopen.de
email : presse@doorsopen.de