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Das Landgericht Regensburg hat einen Bauunternehmer aus dem Landkreis Straubing-Bogen wegen 43-fachen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Ein Verwandter des Unternehmers, der in dem Büro beschäftigt war, wurde wegen Beihilfe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, ebenfalls ohne Bewährung, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bei der Urteilsverkündung wurden beiden Verurteilten ihre Schuldbekenntnisse im Rahmen des Vollgeständnisses angerechnet.

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Landshut ergaben, dass der Bauunternehmer in seinem Bauunternehmen über einen Zeitraum von fünf Jahren mehrere hundert Arbeiter beschäftigte, ohne diese ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung anzumelden. Die Sozialversicherungsbeiträge wurden nicht in der richtigen Höhe abgeführt, so dass mehr als 5,5 Millionen Euro hinterzogen wurden.

Um die tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und die an seine Mitarbeiter gezahlten nicht angemeldeten Löhne zu verschleiern, ließ sich der Bauunternehmer von Unternehmen, die als Dienstleistungsunternehmen auftraten, fiktive Quittungen, so genannte Deckrechnungen, in Höhe von rund 15 Millionen Euro ausstellen und verbuchte diese in seiner Buchhaltung.

Darüber hinaus übertrug der Auftragnehmer einen Teil seiner Belegschaft auf diese so genannten Papierdienstleistungsunternehmen. Dort wurden die Mitarbeiter mit meist geringen Beträgen zur Sozialversicherung angemeldet, um den Anschein eines rechtmäßig arbeitenden Unternehmens zu erwecken, z. B. bei Zollkontrollen. Tatsächlich arbeiteten die Mitarbeiter während der gesamten Tatzeit weisungsgebunden weiter für die Verurteilten und erhielten dafür nicht angemeldete Gehälter.