Weekend Unlimited meldet Erteilung von Betriebslizenz an Northern Lights Supply in Alberta
Eine von nur zehn neuen erteilten Lizenzen; das erste Einzelhandelsgeschäft von Northern Lights Supply wird im Februar eröffnet

VANCOUVER, BC, KANADA (5. Februar 2019) – Weekend Unlimited Inc. (Weekend oder das Unternehmen) (CSE: POT – FWB: 0OS1 – OTC Pink: WKULF) freut sich, bekannt zu geben, dass Northern Lights Supply eine von zehn neuen Lizenzen für den Betrieb von Cannabis-Einzelhandelsgeschäften in Alberta erteilt wurde. Weekend Unlimited hatte zuvor den Erwerb von 49 % der Besitzanteile an Northern Lights Supply im Rahmen einer Vereinbarung nach dem Fremdvergleichsgrundsatz bekannt geben.

Schlüsselpunkte:
– Northern Lights Supply ist das ERSTE Cannabis-Einzelhandelsgeschäft, das den internationalen Flughafen von Edmonton, das größte Ölfeld-Industriegebiet Kanadas und die Städte Leduc und Beaumont bedient
– Northern Lights Supply befindet sich entlang des verkehrsreichsten Korridors in Alberta, des Highways 2, und ist das erste Cannabis-Einzelhandelsgeschäft, das die Genehmigung zur Bewerbung seiner Marke entlang der Hauptzufahrt nach Edmonton mit mehr als 100.000 Fahrzeugen pro Tag (laut offizieller Verkehrszählung) erhalten hat
– Das Einzelhandelsgeschäft ist mit 6.500 Quadratfuß Verkaufsfläche eines der größten genehmigten Geschäfte für Cannabis in Alberta
– Northern Lights Supply wurde so konzipiert, dass es von den Cannabisnahrungsmitteln und -aufgussprodukten, die im Herbst 2019 legalisiert werden sollen, profitieren wird
– Eröffnung für Mitte Februar geplant

Nach 16 Monaten Planung und Vorbereitung sind wir gespannt, aber bereit, mit dem Betrieb zu beginnen und diese Gemeinde zu bedienen, meint Derek Shield, President von Northern Lights Supply. Wir freuen uns sehr, eines von zehn glücklichen Unternehmen zu sein, das zu diesem Zeitpunkt eine Betriebslizenz erhält. Wir haben einen soliden Geschäftsplan und bemühen uns um umfangreiche Outreach-Partnerschaften, die darauf abzielen, Aufklärungsseminare für das Gastgewerbe und Wirtschaftsorganisationen anzubieten, so Herr Shields weiter.

Dieses neue Einzelhandelsgeschäft ist unsere Leidenschaft und wir verfolgen das Ziel, uns an der Spitze der Cannabisaufklärung in Alberta zu positionieren. Wir wollen dabei unser Geschäft nutzen, um Unternehmen und die Gemeinschaft im Allgemeinen über die Cannabisbranche aufzuklären. Unser Geschäftsmodell wurde so konzipiert, dass es in Alberta repliziert werden kann, wenn sich zusätzliche Expansionsmöglichkeiten ergeben. Die Partnerschaften, die wir in der Gemeinde aufbauen, sind von wesentlicher Bedeutung, damit dies auf nachhaltige Weise geschieht, erklärt Herr Shields.

Weitere Informationen erhalten Sie über:
Paul Chu, President und CEO
Tel: 1 (236) 317-2812 – 1(888) 556-9656 (gebührenfrei)
E-Mail: IR@weekendunlimited.com

Über Weekend Unlimited Inc.

Weekend Unlimited nutzt seine umfangreichen Beziehungen in der Branche, um eine Lifestyle-Marke mit Premium-Produkten zu etablieren und den Kunden die besten Momente ihres Lebens zu bieten. Das Unternehmen verbindet und skaliert kleine bis mittlere Marken, vor allem in den Kategorien Blüten, Extrakte und Lebensmittel. Weekend Unlimited Marken verfügen über erstklassige Betriebsabläufe, Vertrieb und eine starke Umsatzentwicklung und sind somit ideale Kandidaten für den Einsatz von Kapital und Know-how durch den Zugang zu Technologien, Infrastruktur und zentralen Systemen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter www.weekendunlimited.com.

Die Canadian Securities Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der Canadian Securities Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte Informationen in dieser Pressemeldung können zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die mit einer Reihe von bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Alle Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, sind zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Aussagen hinsichtlich der zukünftigen Finanzlage, der Geschäftsstrategie, der Verwendung von Einnahmen, der Vision des Unternehmens, geplanter Erwerbe, Partnerschaften, Joint Ventures, strategischer Allianzen oder Kooperationen, Budgets, Kosten, Pläne und Ziele des Unternehmens. Solche zukunftsgerichteten Informationen spiegeln die aktuellen Ansichten des Managements wider und basieren auf Informationen, die dem Management zurzeit zur Verfügung stehen. Oftmals, jedoch nicht immer, können zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von Begriffen wie plant, erwartet, wird erwartet, budgetiert, schätzt, prognostiziert, beabsichtigt, glaubt oder Variationen solcher Begriffe und Phrasen (einschließlich deren Verneinung), oder durch Aussagen, wonach bestimmte Aktionen eintreffen könnten, sollten, würden oder werden, identifiziert werden. Eine Reihe von bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren könnte dazu führen, dass sich tatsächliche Ergebnisse oder Leistungen erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Informationen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen zahlreichen Risiken und Unsicherheiten, von denen einige nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen. Dazu zählen unter anderem auch die Auswirkungen der allgemeinen Wirtschaftslage, die Branchensituation und die Abhängigkeit von behördlichen Genehmigungen. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die Annahmen, auf denen solche Informationen beruhen, sich möglicherweise als ungenau herausstellen könnten, selbst wenn diese zum Zeitpunkt der Erstellung als angemessen erachtet werden. Zukunftsgerichtete Aussagen können daher nicht als verlässlich gelten. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, seine zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten – weder infolge neuer Informationen noch infolge zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen -, sofern dies nicht in den Wertpapiergesetzen vorgeschrieben ist.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Weekend Unlimited Inc.
Suite 734 – 1055 Dunsmuir Street
V7X 1B1 Vancouver
Kanada

Pressekontakt:

Weekend Unlimited Inc.
Suite 734 – 1055 Dunsmuir Street
V7X 1B1 Vancouver