Dazu gehört auch von Seiten dieser Anlegerschutzanwälte, dieses unter Verdacht stellen der Vertriebspartner der Deutschen Lichtmiete, denn damit lässt sich ganz gut für teure Mandate werben. Genau das wollen aber diese Anlegerschutzanwälte, denn der Anwalt gewinnt immer, auch wenn er verliert. Einer der Beteiligten wird immer seine Honorarrechnung bezahlen.

Nun kann ein Anlegerschutzanwalt nicht entscheiden, ob eine Beratung zu einem Kapitalanlageprodukt dann richtig oder falsch war. Das bleibt in Deutschland immer noch einem Gericht vorbehalten, heißt somit, dass der klagende Anleger natürlich auch damit rechnen muss, den Prozess zu verlieren und dann die gesamten entstandenen Kosten bezahlen muss. Zumindest dann, wenn der Anleger nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Ich, so Rechtsanwalt Daniel Blazek, vertrete seit über 15 Jahren Vermittler von Kapitalanlageprodukten vor Gericht, konnte zum Beispiel im Infinusverfahren hunderte von Vermittlern erfolgreich von dem Vorwurf einer Falschberatung vor Gericht befreien. Ich sehe auch in Sachen Deutsche Lichtmiete kaum einen Ansatz für eine mögliche Falschberatung der Anleger.

Sollte es sich um kriminelles Handeln einzelner verantwortlicher Personen im Unternehmen Deutsche Lichtmiete gehandelt haben, dann kann man sicherlich davon ausgehen, dass die Berater davon nichts gewusst haben. Ich kenne keinen Berater aus meinem Mandantenstamm, so Rechtsanwalt Daniel Blazek, der mit solch einem Wissen, dann solche Produkte an seine Kunden verkauft hätte.

Rechtsanwalt Daniel Blazek hat für Vermittler der Deutschen Lichtmiete Produkte eine

kostenfreie Hotline 0800 766 5300

geschaltet.

 

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Von Red. LG