Die AfD richtet sich mit Kleinen Anfragen und Gesetzesentwürfen gegen Tierrechtsorganisationen wie das Deutsche Tierschutzbüro.

Die AfD greift in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung Nordrhein-Westfalens das Deutsche Tierschutzbüro an und fordert mit haltlosen Vorwürfen den Entzug der Gemeinnützigkeit und des Verbandsklagerechts der Tierrechtsorganisation. Die Anfrage nimmt Bezug auf die allgemeine Kampagnenarbeit für mehr Tierrechte des Vereins. Dabei kritisiert und hinterfragt die Partei die Projekte des Deutschen Tierschutzbüros, die sich gegen Massentierhaltung und die Ausbeutung von Tieren richten. Darüber hinaus bezieht sich die AfD auf Undercover-Aufnahmen aus der Nutztierindustrie, die durch das Deutsche Tierschutzbüro öffentlich gemacht und dadurch Fälle von Tierquälerei aufgedeckt wurden und welche die Partei als einen Hauptgrund für den Entzug der Gemeinnützigkeit anbringt. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens bestätigte in ihrer Antwort die Haltlosigkeit der Anfrage und wies die Anträge der AfD zurück. „Die Anfrage der AfD richtet sich gezielt gegen unsere Arbeit für mehr Tierwohl und Tierrechte. Man merkt, dass die Partei mehr auf wirtschaftlich getriebene Stimmungsmache aus ist, als dass ihr der Schutz der Tiere wichtig wäre. Mit solchen Vorstößen wird nur der Versuch gemacht, uns Mundtot zu machen“, so Fabian Steinecke, Pressesprecher des Deutschen Tierschutzbüros.

Mit ihrer Anfrage folgt die AfD der FDP und CDU, die in den letzten Monaten mit ähnlichen Aussagen und Anträgen auf Landes- und Bundesebene von sich Reden machten. Vor allem die FDP brachte ähnliche Anträge in Niedersachsen, Baden-Württemberg und im Bundestag ein. Auch diese hatten jedoch auf Grund ihrer inhaltlichen und formalen Haltlosigkeit keine Erfolgschancen, sondern erschienen nur als Stimmungsmache. Die Anfrage der AfD ist die erste, die sich konkret und gezielt nur gegen das Deutsche Tierschutzbüro richtet. Zu den Vorwürfen in Hinblick auf Videoaufzeichnungen aus der Nutztierindustrie ist festzuhalten, dass die Organisation Deutsches Tierschutzbüro weder Straftaten begeht noch dazu aufruft. Der gemeinnützige Verein veröffentlicht u.a. Undercover-Aufnahmen von Tierquälerei in Mastbetrieben, Stallungen und Schlachthöfen, die von Aktivisten aufgenommen und an den Verein weitergegeben werden. Das Deutsche Tierschutzbüro sah sich schon in der Vergangenheit Anschuldigungen dieser Art ausgesetzt und ging gegen diese erfolgreich vor Gericht vor (Oberlandesgericht Köln, AZ 15 U 136/15). Das heimliche Filmen solcher Videos erfüllt entgegen der Behauptungen der AfD nicht den Strafbestand eines Einbruchs, sondern stellt, wenn überhaupt, einen Hausfriedensbruch dar. Die Darstellung der AfD ist somit schon juristisch nicht haltbar. Zusätzlich wurden erst kürzlich richtungsweisende Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 10.04.2018, Az. VI ZR 396/16) und des Oberlandesgerichts Naumburg (BGH, Urt. v. 10.04.2018, Az. VI ZR 396/16) zu Gunsten von Tierrechtsaktivisten gefällt. Beide Gerichte sprachen sich für die Aufnahme und Verbreitung der Bilder aus.

In einer zusätzlichen Gesetzesinitiative versucht die AfD noch einmal explizit, Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen auch das Verbandsklagerecht zu entziehen. Damit würde ihnen die Möglichkeit genommen, stellvertretend klagen im Fall von Tierquälerei oder ähnlichen Tierschutzverstößen einzureichen. Auch dieses Vorhaben untergräbt die Bemühungen von Tierrechts- und Tierschutzorganisationen. „Der Anfrage der AfD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen ist klare Stimmungsmache gegen Tierrechtler und scheint von der Agrar-Lobby getrieben zu sein“, so Fabian Steinecke abschließend.

Die Kleine Anfrage der AfD finden Sie unter: https://www.tierschutzbuero.de/afd-gegen-tierrechte/

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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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